Das Rheinische Grundgesetz

Menschen im Rheinland feiern gerne und können ganz schön „jeck“ sein. Rheinländer sind aber auch seit jeher klug und lebenserfahren. Das spiegelt sich – besser als in manch anderen Kalenderweisheiten oder Sprüchen – auch in den uralten Regeln des Rheinischen Grundgesetzes wider. Dieses beinhaltet alles, was ein Mensch im Alltag und im praktischen Umgang mit anderen benötigt – Lebensweisheiten, die das Menschsein und das Miteinander erleichtern.

Kernstück des Rheinischen Grundgesetzes sind die „Kölner Zehn Gebote“, die fast so alt sind wie die biblischen Gebote, aber nie in Stein gemeißelt wurden. Das war und ist auch nicht nötig. Denn dieses Gesetzeswerk enthält keine Verbote, sondern nur vernünftige und sinnvolle Gebote, die zudem noch jedem Individuum einen vernünftigen Spielraum gewähren. So bleibt es jedem Einzelnen selbst überlassen, wie er die einzelnen Artikel auslegt, um in der Praxis selbst herauszufinden, was im Einzelfall gemeint ist („woför et joot es“).

Das Rheinische Grundgesetz hat natürlich elf Artikel. Warum? Na klar, weil die „Elf“ eine heilige Zahl ist. Und weil jeder im römisch-katholischen Rheinland – Lutheraner, Marxisten, Zeugen Jehovas, Islamisten, Nihilisten und Atheisten eingeschlossen – mit einem unerschütterlichen menschenfreundlichen Gottvertrauen ausgestattet ist, gehört auch eine Präambel dazu. Nicht nur um das Dutzend für die zwölf Apostel voll zu machen, sondern auch um klar zu stellen, dass alle Menschen guten Willens Rheinländer sind.

Hier nun der einfache Wortlaut des Ganzen – zum kostenlosen Herunterladen und zur leichteren Verständigung mit Übersetzung und Erläuterungen, wie sich das bei Gesetzestexten so gehört:

INSTITUT FÜR PRAKTISCHE LEBENSHILFE (IFPL) BERG